Die Trennung der Eltern ist für die betroffenen Kinder immer eine herausfordernde Zeit. Sie können mit Ablehnung, Aggressionen, Wut usw. reagieren. Dennoch hat das Kind das Recht, den Kontakt zu beiden Elternteilen zu wahren.
Um den Kontakt zu dem getrennt lebenden Elternteil oder Großeltern usw. wiederherzustellen, bietet die Besuchsbegleitung den dafür angemessenen Rahmen. Der Kontakt findet auf neutralem Boden im Besuchscafé in der Spiel- und Lernwerkstatt oder mobil in den Räumlichkeiten des zu besuchenden Elternteils, wenn diese verhältnismäßig sind. Die Besuchsbegleiterin, der Besuchsbegleiter, nimmt dabei eine passive Rolle ein und unterstützt oder greift bei konflikthaften Situationen ein. Die Dauer, jedoch maximal 2 Stunden und Häufigkeit wird anhand der jeweiligen Zielsetzung festgelegt. Wobei der Kontakt und die Begleitung immer zum Wohle des Kindes erfolgen.
Die Besuchsbegleitung findet während der Öffnungszeiten statt:
Montag: 8:00 – 19:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 18:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag: 18:00 – 20:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Das Angebot richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Eltern und des Kindes bzw. nach der richterlichen Anordnung. Es besteht die Möglichkeit einer mobilen Besuchsbegleitung oder Besuchsbegleitung im Besuchscafé.
Um die Rahmenbedingungen zu klären, findet zuerst ein Elterngespräch mit den Eltern gemeinsam oder getrennt statt. Die Kosten dafür sind von den Eltern zu tragen. Bei Elterngesprächen werden die Rahmenbedingungen festgelegt und vereinbart, ob ein Erstkontakt nur mit dem Kind notwendig ist.
Kosten Besuchsbegleitung:
€ 65/Stunde + € 14,- für die begleitende Übergabe 15 min. davor und 15 min. danach